Bauen im Bestand
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Bauen im Bestand
Mängel
Wasserleitungen bestehen aus verschiedenen Materialien. Am gebräuchlichsten sind heute duktile Gussrohre. Darüber hinaus sind Stahl- und PE-Rohre üblich. Als Hausanschlussleitungen wird in Süddeutschland vornehmlich Stahl und in Norddeutschland vornehmlich PE eingesetzt.
Wasserleitungen gibt es in den unterschiedlichsten Abmessungen. Im Altbaubestand kommen Kupferrohre am häufigsten vor. Allerdings sind in Altbauten vereinzelt auch noch Leitungen aus Blei vorhanden. Je länger das Wasser in den Leitungen steht desto mehr Schadstoffe können sich darin lösen.
Wasserleitungen aus verzinktem Stahlrohr werden nahtlos oder stumpf geschweißt und sind innen und außen verzinkt (DIN EN 10255 „Rohre aus unlegiertem Stahl mit Eignung zum Schweißen und Gewindeschneiden – Technische Lieferbedingungen“ für mittelschwere und schwere Gewinderohre). Die Dauerhaftigkeit des Zinküberzugs hängt vom Herstellungsverfahren, dem Kontakt mit anderen Metallen und den Wasserparametern ab. Vorgeschrieben ist für Trinkwasserleitungen eine Verzinkung nach DIN EN 10240 (Innere und/oder äußere Schutzüberzüge für Stahlrohre – Festlegungen für durch Schmelztauchverzinken in automatisierten Anlagen hergestellte Überzüge).
Verzinkte Stahlrohre dürfen nicht gebogen werden. Die Verbindungen erfolgen durch Schraubfittings aus Temperguss, verzinktem Stahl oder Messing mit Innengewinde. Diese Verbindungen gelten im Rohrleitungsbau als nicht lösbar. Dabei entsteht zwischen dem kegeligen Rohraußengewinde und dem zylindrischen Innengewinde eine metallische Pressdichtung. Zum Ausgleich rauer Gewindeflächen und geringfügiger Maßabweichungen werden Hanf oder Flachs mit Dichtpaste, Gewindedichtband aus Kunststoffvlies mit Dichtpaste oder Teflonbänder als Dichtmaterial verwendet. Für Rohrverbindungen, Abzweige, Richtungsänderungen, Reduzierungen, Rohrenden usw. stehen zahlreiche Formstücke zur Verfügung.
Zeigt das Wasser aus verzinkten Rohrleitungen Trübungen oder rostrote Verfärbungen, so ist dies ein Indiz für eine beschädigte Verzinkung. Bei älteren Rohren können zudem Blei und Cadmium aus der Zinkschicht in das Wasser abgegeben werden. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung liegt für Cadmium bei 0,005 Milligramm pro Liter. Werden die Grenzwerte überschritten müssen die Rohre ausgetauscht werden.
Wasserleitungen aus Edelstahl (DIN EN ISO 1127 „Nichtrostende Stahlrohre – Maße, Grenzabmaße und längenbezogene Masse) sind durch eine Chrom-Oxid-Schicht passiviert, korrodieren kaum, sind hygienisch und einfach zu verarbeiten. Bei mechanischen Verletzungen bildet sich die Oxidschicht sofort wieder nach.
Die Rohre werden i. d. R. mit Pressfittings verbunden. Mischinstallationen beeinflussen die Korrosionsbeständigkeit nicht rostender Stähle nicht. Bei Kombination von Edelstahl mit anderen Installationsteilen aus Metall (z. B. feuerverzinktem Stahl) kann jedoch an diesen Teilen Kontaktkorrosion (elektrolytische Korrosion) auftreten. Der Verbindung von Edelstahlrohren mit anderen Metallen sollte deshalb große Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Die Passivität von Edelstahlrohren kann durch hohe Chloridgehalte im Wasser aufgehoben werden (Loch- und Spaltkorrosion). Es ist dann ein Anstieg der Chrom- und Nickel-Gehalte im Trinkwasser feststellbar. Werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung überschritten müssen die Rohre ausgetauscht werden.
Kupferrohre (DIN EN 1057 „Kupfer und Kupferlegierungen – Nahtlose Rundrohre aus Kupfer für Wasser- und Gasleitungen für Sanitärinstallationen und Heizungsanlagen“) besitzen besonders glatte Innenwandungen, sind korrosionsbeständig und können aufgrund ihrer leichten Biegbarkeit nahtlos gezogen, gebogen und leicht verlegt werden. Sie sind am häufigsten in Trinkwasserleitungen im Gebäudebestand vorzufinden.
Kupfer ist in hohen Konzentrationen gesundheitsschädlich. In kurzer Zeit bildet sich in neu verlegten Rohren innen jedoch eine Schicht aus Kupferkarbonat und anderen Verbindungen, die verhindert, dass sich größere Mengen Kupfer im Wasser lösen. In Regionen, in denen der pH-Wert des Wassers unter 7,0 liegt, sollten Kupferrohre nicht für die Trinkwasserinstallation verwendet werden, da bei dieser Wasserhärte Kupferkarbonat gelöst wird und ins Trinkwasser gelangt.
Seit einigen Jahren werden von Kupferrohrherstellern innen verzinnte Kupferrohre angeboten. Diese Ausführung ist nach Herstellerangaben auch für pH-Werte unter 7,4 geeignet.
Versorgungsunternehmen oder das Gesundheitsamt können Auskunft über die Wasserqualität und geeignete Werkstoffe für die Trinkwasserinstallation im örtlichen Versorgungsgebiet geben. Neubauten oder Änderungen der Trinkwasserinstallation dürfen nur von den Versorgungsunternehmen zugelassene Installateure vornehmen.
Kunststoffrohre finden aufgrund ihrer Unempfindlichkeit gegen Korrosion und ihrer guten Verlegeeigenschaften immer öfter bei Trinkwasserinstallationen Verwendung. Kunststoffrohre sind elektrisch nicht leitend, neigen kaum zu Inkrustationen und emittieren weniger Geräusche als metallische Rohre. Kunststoffrohre sind i. d. R. für Dauerbelastungen über 60 °C ungeeignet.
Ihrer großen Wärmedehnung wegen sind besondere Vorkehrungen zu treffen: Ausdehnungsbögen, gleitende Rohrschellen in ausreichendem Abstand vor Richtungsänderungen, Spielraum in Wandschlitzen etc. Anders als bei metallischen Rohren sind bei der Verarbeitung, Verlegung und Anordnung besonders herstellerspezifische Vorgaben zu berücksichtigen.
Bleileitungen dürfen in Deutschland seit Jahrzehnten weder im Neubau noch im Gebäudebestand eingebaut werden, da gelöstes Blei im Trinkwasser gesundheitsschädlich ist. Bleileitungen wurden in den alten Bundesländern noch bis 1960 verlegt. Zum Teil wurden sie in den neuen Bundesländern noch bis 1973 eingebaut. Die Löslichkeit von Blei wird durch eine Reihe von chemischen und physikalischen Faktoren begünstigt, z. B. weiches, saures Wasser und ein hoher Sauerstoffgehalt. Der Bleigehalt im Wasser steigt, wenn selten Wasser entnommen wird, die Fließgeschwindigkeit niedrig ist, die Rohrdurchmesser gering oder die Wassertemperaturen besonders hoch sind.
Wegen der Gesundheitsgefahren, die von Trinkwasserleitungen aus Blei ausgehen, wurde der Grenzwert für Blei im Trinkwasser 2003 von 0,04 Milligramm pro Liter Wasser auf einen Übergangswert von 0,025 Milligramm gesenkt). Ab 2013 werden nur noch 0,01 Milligramm pro Liter erlaubt sein. Dieser Wert ist im Altbaubestand nur einzuhalten, wenn alle Bleiinstallationen entfernt und gegen Rohre aus anderen Werkstoffen ausgetauscht werden. Verzinkte Eisenrohre enthalten in der Zinkschicht ebenfalls Blei (bis 0,8 %). Wasser aus diesen Rohren kann ebenfalls den zulässigen Grenzwert von 0,04 Milligramm Blei pro Liter Wasser überschreiten.
Man erkennt Bleirohre daran, dass sie nicht magnetisch sind und einen dumpfen Klang erzeugen, wenn man dagegen klopft. Sichtbare Bleileitungen lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau. Vor einer Prüfung der Wasserqualität sollte das Wasser etwa vier Stunden in der Leitung gestanden haben. Werden die Grenzwerte überschritten ist zu klären, ob die erhöhten Bleiwerte durch die Hausanschlussleitung (Zuleitung von der Straße bis zum Wasserzähler) oder durch die Hausinstallation (Rohre und Armaturen) hervorgerufen werden. Für die Hausanschlussleitung ist das Wasserversorgungsunternehmen zuständig. Für die Hausinstallation ist der Hauseigentümer verantwortlich.
